Frage gestellt von: Skybird
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe vor ca. 14 Tagen von der Fa. Greif-Inkasso eine 15 Jahre alte Zahlungsaufforderung bekommen. Natürlich habe ich sofort geantwortet und meine finanzielle Lage geschildert.
Bin also seit 5 Jahren Rentner und werde vom Sozialamt Ffm.-Höchst zusätzlich unterstützt.
Die ursprünglich mir angebotene Ratenzahlung in Höhe von 50,00€ reduzierte man auf 20,00€. Gleichzeitig drohte man mir mit Zwangsvollstreckung und weiteren Unannehmlich-keiten. Hinzufügen muss ich noch das die Fa. Greif-Inkasso angeblich einen Vollstreckungs-bescheid aus dem Jahre 1994 besitzt.
Meine Fragen nun:
Kann man sich gegen solch zweifelhafte Anschuldigungen wehren. Unterlagen habe weder ich noch der eigentlich Geschädigte.
Kann man mir mein Konto sperren?
Mit Freundlichen Grüßen
Beantwortet von: Boesefalle-Team
Hallo,
falls die Schuld tituliert (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) ist kann der Schuldner 30 Jahre verfolgt werden. Wenn Du selbst keine Unterlagen darüber hast kannst Du die Forderung dem gerichtlichem Schuldnerverzeichnis oder der SCHUFA entnehmen. Oder eine Kopie vom Gläubiger bzw. Gläubigervertreter anfordern. Die Androhung der Zwangsvollstreckung macht bei Dir keinen Sinn, da Du schon Deine finanzielle Situation dargestellt hast. mit großer Wahrscheinlichkeit wird dann die Vollstreckung ins Leere laufen und zusätzliche Kosten verursachen. Zur Frage: Falls eine Titulierung vorliegt und die eigentliche Forderung berechtigt ist macht es kaum ein Sinn einen Rechtsstreit gegen den Gläubiger zu führen, da dies noch weitere Kosten verursacht. Sobald man zahlt hat man in der Regel die Schuld auch anerkannt. Falls keine Titulierung vorliegt kannst Du die Fristen des Widerspruch wahrnehmen. Falls Du noch weitere Fragen hast stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Boesefalle-Team.