Frage gestellt von: Klaus
Schoenen guten Tag ,
ich habe eine Frage zur privaten Insolvenz.
Wenn der Lebensgefaehrte(in) Eigentum hat und man zusammenziehen moechte, braucht der Treuhaender einen Mietvertrag? Denn Mietkosten fallen ja nicht an und kann der Eigentuemer Probleme bekommen?
Vielen Dank Voraus
Beantwortet von: Boesefalle-team
Hallo Klaus,
ein Wohnwechsel muß dem Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter immer mitgeteilt werden. Falls Du in die Eigentumswohnung Deiner Lebensgefährtin mit einziehst sollte ein Untermietvertrag geschlossen werden (nur bei Mietkosten). Falls Du keine Miete bezahlst musst du ausschließlich die neue Adresse mitteilen. Im Grunde sollte die Insolvenz Deine Lebensgefährtin nicht betreffen, da eine Insolvenz nur für eine Person gilt. Es gibt keine Insolvenz für gesamte Familie oder Paare. Falls Du noch weitere Fragen hast stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Boesefalle-Team.