Frage gestellt von: Meike
Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob ich während des Arbeitslosengeldbezuges und eines Insolvenzverfahrens Schulden bei einem Freund in seiner Kneipe abarbeiten darf, was ich dabei beachten muss und wem ich dabei was melden muss.
Vielen Dank.
MfG,
Meike
Beantwortet von: Boesefalle-Team
Hallo Meike,
prinzipiell müssen alle Gläubiger während der Insolvenz gleich behandelt werden und natürlich auch alle zuvor benannt worden sein.
Die Schulden bei deinem Freund müssten über deinen zuständigen Treuhänder /Insolvenzverwalter reguliert werden, wenn ihr Freund als Gläubiger ihrem Treuhänder bekannt ist. Wenn dies eine neue Schuld und in der ersten Phase der Wohlverhaltensperiode entstanden ist, kannst Du diese deinem Treuhänder nachreichen.
Während der Insolvenz ist es nicht gestattet einen anderen Gläubiger zu bevor- oder benachteiligen.
Für weiter Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung und hoffen Dir erstmal weiter geholfen zu haben.
Viele Grüße,
Boesefalle-Team.