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Frage gestellt von: Sylvia

Mir wurde die Haftpflicht - versicherung aufgrund der Tatsache, dass ich nicht bezahlt habe von der AXA gekündigt. In der Kündigung stand: Auch wenn es bei der kündigung bleibt werden wir gemäß § 39 Versicherungsvertragsgesetz für den zeitraum, in dem wir Versicherungsschutz ( Also von Feb. -Mai 10) gewährt haben, anteilig Prämie erheben und diese ggf. gerichtlich geltend machen.

Mein AXA-Vertreter sgt mir allerdings, dass es besser wäre einen Aufhebungsvertrag mit Ihm zu machen, weil die AXA trotz Kündigung nach Paragraph 39 dennoch den vollen Beitragssatz verlangen kann und nicht nur anteilmäßig bis zur Kündigung.

Meine Frage desdhalb: Aufhebungsvertrag schnell machen oder lasse ich es bei der Kündigung von Seiten der AXA??

Vielen dank für Ihre Mühe


Mit freundlichen Grüßen

Sylvia

Beantwortet von: Boesefalle-Team

Hallo Sylvia,

sofern Du die ausstehenden Prämien nicht bezahlen kannst ist ein Aufhebungsvertrag günstiger, da dies in beidseitigem Einverständnis vollzogen wird. Trotzdem lese auch das Kleingedruckte bei einem Aufhebungsvertrag.

Falls doch noch weitere Fragen hast stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße, Boesefalle-Team.