Zurück zum Messageboard

Frage gestellt von: zauberfee

mein 19.jähriger sohn hat vor einem jahr eine eigene wohnung gehabt.jetzt hat er seine lehre abgebrochen und ist aus der wohnung kekündigt wurden,weil er mietschulden gemacht hat.es sind ca.1600€.er hat jetzt hartz 4 beantragt u.laut amt werden seine mietschulden nicht übernommen.ist das rechtens u.können jetzt die eltern für die mietschulden zur rechenschaft gezogen werden?

Beantwortet von: Boesefalle-Team

Hallo Zauberfee,

die Kosten von einem Amt werden unter gewissen Vorraussetzungen übernommen, wie z.B. Verhinderung von Obdachlosigkeit. Günstig ist es bei ALG II-Empfängern die Miete direkt vom Leistungsträger an den Vermieter überweisen zu lassen, um weiter Schulden zu vermeiden. Wenn Sie als Mutter weder gebürgt und beim Mietvertrag unterzeichnet haben kann man Dich nicht als Schuldner belangen. Dein Sohn ist über 18 Jahre alt und somit voll geschäftsfähig. Falls Du noch weitere Fragen hast stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße, Boesefalle-Team.