Frage gestellt von: Max
Für unseren Abiball 2010 haben eine Schülerin und ich (beide volljähig) einen Vertrag mit einer Eventagentur abgeschlossen. Nach einiger Zeit stellten wir fest, dass das Interesse der Schüler gerin ist und wollten zurücktreten. Bei einem Gespräch in dieser Agentur wurden wir mehr oder weniger überredet, alles so zu lassen und die Zahl der Schüler zu ermitteln. Jetzt steht die Zahl fest und der angegebene Preis pro Karte kann aufgrund der hohen Gesamtkosten nicht gehalten werden. Verteuern wir die Karte, kommen noch weniger Leute. Lassen wir den Kartenpreis, bekommen wir das Geld nicht zusammen. Die Eventagentur mietet die Halle extern an und will jetzt von uns beiden insgesamt 4000 Euro Saalmiete, auch wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Was sollen wir tun? Kann man unsere Eltern haftbar machen? Warum kann man nicht 7 Monate vor der Veranstaltung diese rückgängig machen? Welche Chancen haben wir, aus diesem Vertrag wieder herauszukommen? Anwalt, Verbraucherzentrale, Presse und Fernsehen einschalten, Privatinsolvenz - wir haben als Schüler kein Einkommen und auch keine pfändbaren Gegenstände.
Bitte helfen Sie uns!
Danke!
Beantwortet von: Boesefalle-Team
Hallo Max,
zunächst können wir Dir bestimmt sagen, wenn Eure Eltern den Vertrag nicht mit unterzeichnet haben können diese auch nicht belangt werden. Der Vertrag sollte " Allgemeine Geschäftsbedingungen " kurz AGB enthalten. In dem geschlossenen Vertrag sollten auch Regelungen zum Wideruf stehen. In Eurem Fall (kein Einkommen) sucht eine Rechtsberatung auf oder einen Anwalt um den Vertrag prüfen zu lassen. Um Euch umfassende Informationen zukommen zu lassen müssten auch wir den Vertrag durchlesen, deshalb bitten wir Euch eine Schuldnerberatungsstelle oder Anwalt zu kontaktieren.
Für weitere Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Viele Grüße,
Boesefalle - Team.