Frage gestellt von:Markus Lieb
Habe in den letzten 4 jahren so ca 14 operationen über mich ergehen lassen müssen.Bin deswegen in die Erwerbsunfähigkeitsrente gekommen und werde wahrscheinlich nie mehr Arbeiten können. Deswegen konnte ich die letzten jahre auch leider keinen Unterhalt für meine Kinder zahlen.Deswegen habe ich erhebliche Unterhaltsrückstände.Dadurch mußte ich auch schon zweimal eine Eidestaatliche Versicherung abgeben.Lebe inzwischen seit 7 jahren , mit einer Frau zusammen und wir würden gerne Heiraten. Kann man an meine Ehefrau herantreten wenn wir verheiratet sind, so das sie für mich zahlen muß? Sollte es so sein würde ich ntürlich nicht Heiraten. Ein Ehevertrag über einen Notar könnte ich mir leider auch nicht leisten. Möchte auf gar keinen Fall das meine zukünftige für mich was zahlen muß. Hoffe es kann mir jemand eine gute auskunft geben. Vielen lieben Dank Markus
Beantwortet von: Tobias
Hallo Markus, wir finden es sehr gut, dass Du so verantwortungsvoll bist und Dich schon im Vorfeld erkundigst bevor Du heiratest. Grundsätzlich besteht der Unterhaltsanspruch Deiner Kinder nur Dir gegenüber. Deine zukünftige Frau hat damit nichts zu tun! Allerdings ist Deine zukünftige Ehefrau im Unterhaltsfall Deinen Kindern aus erster Ehe nachgeordnet. Solltest Du also noch eine Arbeit finden oder eine pfändbare Rente bekommen, könnte diese für den Unterhalt der Kinder in Anspruch genommen werden. Wir wünschen Euch alles Gute!!