Frage gestellt von:DER VERLIERER
Vorab möchte ich sagen, dass es eine sehr gute Plattform ist, die leuten wie mir helfen können. Ich bin wirklich verzweifelt, kann nachts nicht mehr schlafen und mich auf meine Klausuren auch nicht konzentrieren. Deshalb möchte ich Gewissheit haben wie es um Lage steht. Ich habe über ClickandBuy 5000 Euro schulden gemacht. Es begann damit, dass ich am Freitagabend mein Bafög verzockt habe. Dann habe ich über clickandbuy 300 Euro eingezahlt. Sowas wollte ich eigentlich verhindern. Daher habe ich eine Kündigung an Clickandbuy geschrieben. Ich bekam allerdings nie eine Bestätigung. Dann verlor ich die 300 Euro und am Samstag habe ich wieder eingezahlt, jedoch dann über verschiedene Pokerräume (einige beinhalten gleichzeitig auch ein Casino). Die verschiedenen Räume waren Partypoker, Titanpoker, Pokerstars, Absolutepoker. Jedesmal wurde bis zum Nullpunkt gespielt. Meine Intention war immer wieder die gleiche, nämlich die Schulden wieder wett zu machen. Daher kamen die täglichen Einzahlungen. Das Problem an der Sache ist, dass mein Konto nicht gedeckt ist. Ich wollte anfangs spielen um mein Bafög wieder zu gewinnen und, die Verzugszinsen einfach davon zu bezahlen. Ich bin selbst Jurastudent im 3. Semester. Ich wusste allerdings nicht, dass Online-Poker verboten ist, da auch in meinem Freundeskreis gepokert wird. Jetzt sah ich in einigen Foren, dass man das Geld eventuell über § 817 Satz 2 BGB nicht bezahlen muss. Jedoch wird immer darüber spekuliert. Wie sicher ist es , dass ich nichts zahlen muss. Es steht meine Existenz auf dem Spiel, da bei 5000 Euro noch einiges an Verzugszinsen und Mahngebühren fällig werden. Wenn Clickandbuy recht bekommt, bin ich am Boden zerstört, da ich Menge schulden an meiner schulter tragen muss. Eventuell könnte mir auch § 284 Abs. 1 StGB drohen. Somit würde auch meine Berufliche Laufbahn aus den Fugen geraten. Ich hab zwar, Die Fragen bezüglich Spielschulden und Clickandbuy in diesem Forum gelesen. Jedoch war mir die Antwort zu "WischiWaschi" , da keine Klarheit bezüglich des § 817 Satz 2 BGB hervorging. Damit ich meine ich , dass es beim § 817 Satz 2 BGB wie beim Glücksspiel handelt. Entweder gewinnt man oder man verliert. Ich bitte um HILFE.............Ich möchte Gewissheit haben.
Beantwortet von: Tobias
Hallo, leider können wir Dir die Gewissheit und Prozesssicherheit, die Du Dir wünschst nicht geben. Bislang gibt es keine Entscheidungen auf höchstrichterlicher Ebene, hinzu kommt auch noch, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen bezüglich des Glücksspielmonopols gelten. Dass Du selbst strafrechtlich verfolgt wirst ist eher unwahrscheinlich. Allerdings trägst Du das zivilrechtliche Prozessrisiko. Aus diesen Gründen können wir Dir nur den dringenden Rat geben Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir drücken Dir die Daumen und wünschen Dir viel Glück.