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Frage gestellt von: Müller

Mein Sohn ist arbeitslos,die Krankenkasse will jeden Monat 160,- Euro. Da er noch zu Hause wohnt und über 23 Jahre ist bekommt er kein Geld vom Amt. Nun hat die Krankenkasse einen Vollziehungsbeamten bei uns vorbei geschickt um das Geld einzufordern, was wir aber nicht haben. Nun meine Frage: Können die auch meine Sachen, wie z.B.meinen Fernseher oder meinen DVD Player nehmen, da mein Sohn ja weiter nichts hat?

  

  

Beantwortet von: Bösefalleteam

Hallo Herr Müller,

bevor wir Ihre Frage beantworten, möchten wir uns zunächst für die lange Bearbeitungsdauer bei Ihnen entschuldigen - leider hatten wir technische Probleme: sorry!

Ihre Frage dreht sich um folgendes Problem: Was darf der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollziehungsbeamte pfänden/mitnehmen?

Erste Antwort: die Dinge die Ihnen gehören darf er nicht pfänden! Es gilt der Grundsatz: Schulden sind an einzelne Personen gebunden und können nicht übertragen werden. Teilen Sie dem Vollziehungsbeamten ggf. mit, dass es sich bei diesen Geräten um Ihr Eigentum handelt und nicht um die Geräte Ihres Sohnes (am besten ist natürlich, eine Rechnung parat zu haben).

Zweite Antwort: Auch bei dem Eigentum Ihres Sohnes kann (und wird) der Vollziehungsbeamte nicht sämtliche Gegenstände mitnehmen. Dinge des alltäglichen Lebens (dazu gehört z.B. auch ein Computer) dürfen nicht gepfändet werden. Sollte es sich dabei um hochwertige, wertvolle Gegenstände handeln können diese allerdings gegen einfachere Geräte ausgetauscht werden. In der Praxis geschieht das jedoch eher selten. Auch wenn wir Ihnen keinen genauen "Grenzwert" angegeben können, bedenken Sie bitte folgendes: Die einzuziehenden Gegenstände müssen vor einer etwaigen Zwangsversteigerung katalogisiert, geschätzt und gelagert werden. Oftmals macht es keinen wirtschaftlichen Sinn, mit hohem Aufwand einen geringen Versteigerungserlös zu erzielen.

Zum Schluss noch dies: sind Sie sicher, dass Ihr Sohn keinerlei Ansprüche auf staatliche Unterstützung hat? Wir raten Ihrem Sohn dringend, eine Beratungsstelle aufzusuchen und das klären zu lassen. Durch die Beitragsrückstände könnte er ansonsten schnell seinen Versicherungsschutz verlieren, was nicht in seinem Interesse liegen kann.

 Wir hoffen, Ihnen die gewünschten Informationen gegeben zu haben

 Ihr Bösefalle-Team