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Frage gestellt von:

als selbständige einzelunternehmerin hätte ich nur drei bis fünf gläubiger bei einer schließung des betriebes sowie keine forderungen aus angestelltenverhältnisse. kann ich dennoch ein regelinsolvenzverfahren beantragen?

Beantwortet von: Tobias

Hallo, völlig richtig. Als aktiver (!) Selbständiger ist das Regelinsolvenzverfahren das richtige Instrument. Grüße von Tobias