Frage gestellt von:
als selbständige einzelunternehmerin hätte ich nur drei bis fünf gläubiger bei einer schließung des betriebes sowie keine forderungen aus angestelltenverhältnisse. kann ich dennoch ein regelinsolvenzverfahren beantragen?
Beantwortet von: Tobias
Hallo, völlig richtig. Als aktiver (!) Selbständiger ist das Regelinsolvenzverfahren das richtige Instrument. Grüße von Tobias