Frage gestellt von:
konkret geht es um meinen gewerbemietvertrag der noch vier weitere jahre läuft. wenn ich z.b. insolvenz im mai beantrage und 1000 eure mietschulden für mai entstanden sind, was ist dann mit den mietschulden die während des insolvenzverfahrens monatlich neu bis zum ablauf des mietvertrages auflaufen plus 5 % zinsen über bgb zinssatz?
Beantwortet von: Tobias
Hallo, grundsätzlich werden Forderungen mit 5% über dem Basiszinssatz verzinst. Sofern das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, kann die Forderung aus dem Mietverhältnis ins Insolventverfahren eingebracht werden. Wird das Unternehmen weiter betrieben, entscheidet ein (im Verfahren eingesetzter) Insolvenzverwalter, ob der Vertrag erfüllt oder gekündigt wird. Für eine Regulierung wende Dich an eine Schuldnerberatung in Deiner Nähe. Die Adressen der Schuldnerberatungen findest Du auf unserer Seite unter "Nützliche Links" bzw. auf www.forum-schuldnerberatung.de oder auf www.meine-schulden.de. Alles Gute und viel Erfolg bei der Regulierung, wünscht Tobias