Frage gestellt von:Martina Stenzel
Hallo Vor 32 Jahren war ich verheiratet und mein Damaliger Mann hat Schulden auf meinen Namen gemacht.Ich mußte dann regelmäßig zur EV, das Letzte mal ist jetzt 6-8 Jahre her. Nun bekomme ich immer noch von so einem Inkasso Büro Anschreiben mit Vergleichsforderungen. In der Schufa bin ich allerdings sauber und habe auch niemals danach selbst Schulden nicht bezahlt. Wie ist das denn nun mit der Verjährung ich mag nicht mehr angeschrieben werden, zumal ich diese Schulden nicht gemacht habe und vor 22 Jahren selber ein Vergleichsangebot gemacht habe, was man damals nicht angenommen hat. Nun will ich aber nicht mehr bezahlen da ich diese Schulden nicht gemacht habe und auch das Geld damals nicht ausgegeben habe. Also die 2 Schuldtitel sind 32 Jahre alt wann ist das denn nun verjährt?
Beantwortet von: Tobias
Hallo, ob Du die Schulden für Dich oder jemand anderen gemacht hast spielt keine Rolle. Was zählt ist, dass die Schuldverhältnisse auf Deinen Namen laufen und Du Deine Unterschrift dafür geleistet hast. Normalerweise sind alle Arten von Schulden spätestens nach 30 Jahren verjährt. Allerdings gibt es Dinge, die eine Verjährung aufhalten bzw. von neuen Beginnen lassen. Dies wird auch „Verjährungsunterbrechung“ genannt. Vollstreckungsversuche, Vergleichsangebote von Seiten des Schuldners oder auch die EV gehören zu diesen Dingen zu! Hiernach beginnt die Verjährungsfrist immer wieder von vorne. Bei Dir sieht es nun so aus, als ob die Schulden immer noch nicht verjährt sind. Viele Grüße, Tobias