Frage gestellt von:sonja
meine mutter ist letztes jahr verstorben mit nur 45 jahren an einem gewicht von 360kilo sie verlies das haus seit fast 15 jahren nicht mehr als sie verstorben war kam nach und nach raus das sie dieverse schulden auf namen der famielie gemacht hat ich war mit meinen den schulden auf meinen namen schon bei einer anwältin die mich dan zur einer schuldnerberatung geschikt hat ein ganzes jahr wurde sich nicht weiter drum gekümert und jetzt vor ein par tagen bekam ich ein anruf die könten da für mich nix weiter tun ich solte die schulden anerkenen,obwohl die ganze famielie und auch freunde meiner mutter ausagen könten das meine mutter schulden gemacht hat,das ist sooo eine belastung für mich ich bin harz4 empfänger und dazu noch psyschisch krank ich werde so schnell keine arbeit bekomen weil ich auf ein termin für eine therapie warte es ist schon schlim genug das meine mutter nicht mehr ist und dan noch der schock mit den ganzen schulden
Beantwortet von: Tobias
Hallo, das ist eine sehr unangenehme Situation in der Du Dich befindest. Wenn Du das Erbe nicht ausgeschlagen hast und/ oder Du Deine Unterschrift für die Geschäfte Deiner Mutter hergegeben hast, dann kannst Du die Forderungen nicht anfechten. Allerdings musst Du wissen, dass zivilrechtliche Schulden und Forderungen Dich nicht ins Gefängnis bringen. Weil Du ALG-II-Bezieherin bist, wird man Dich auch nur bedingt oder gar nicht Pfänden können. Trotzdem solltest Du Dir eine kostenlose Schuldnerberatung in Deiner Nähe suchen, um die Schulden z.B. durch ein Insolvenzverfahren zu regulieren. Außerdem kann Dir eine Schuldnerberatung bei einer Kontopfändung helfen, dein Konto wieder „frei zu bekommen“. Die Adressen der Schuldnerberatungen findest Du auf unserer Seite unter "Nützliche Links" bzw. auf www.forum-schuldnerberatung.de oder auf www.meine-schulden.de. Alles Gute wünscht, Tobias