Frage gestellt von:Georg
leider ist mir die Restschuldbefreiung versagt worden da es angeblich an der zusammenarbeit mangelte! Kann ich eine zweite insolvenz machen?
Beantwortet von: Tobias
Hallo, ja, natürlich kannst Du ein zweites Insolvenzverfahren machen, allerdings erst in zehn Jahren. Das regelt § 290 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 wegen mangelnde Mitwirkung). Es tut mir sehr leid, dass ich Dir keine positivere Antwort mit auf Deinen Weg geben kann. Viele Grüße, Tobias