Frage gestellt von:roddel und brassel
bin ich als beziehungsberechtigter verpflichtet für die schwarzfarherrei meiner 17 jährigen tochter aufzukommen?
Beantwortet von: Tobias
Hallo, nein, auch mit 17 Jahren muss Deine Tochter das „erhöhte Beförderungentgeld“ selbst bezahlen, da sie die Vertragspartnerin des Verkehrsunternehmens war und mit der Benutzung der verkehrsmittel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Alles Gute Tobias