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Frage gestellt von:roddel und brassel

bin ich als beziehungsberechtigter verpflichtet für die schwarzfarherrei meiner 17 jährigen tochter aufzukommen?

Beantwortet von: Tobias

Hallo, nein, auch mit 17 Jahren muss Deine Tochter das „erhöhte Beförderungentgeld“ selbst bezahlen, da sie die Vertragspartnerin des Verkehrsunternehmens war und mit der Benutzung der verkehrsmittel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Alles Gute Tobias