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Frage gestellt von:nancy müller

hallo, ich habe eine frage bezüglich von prepaidkarten mit kontofunktion. muss eine prepaidkarte mit girokontofunktion bei abgabe der eidesstattlichen versicherung angegeben werden??? ich habe überlegt ein solches konto zu eröffnen, da nach abgabe der ev letzten sommer meine beiden konten vom gläubiger gepfändet worden sind.

Beantwortet von: Tobias

Hallo, bei einer Eidesstattliche Versicherung ist auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben zu achten. Hierzu gehören auch Angaben zu allen bestehenden Konten. Man macht sich sonst strafbar! Die Eidesstattliche Versicherung ist jedoch eine „Momentaufnahme“ und es hindert Dich niemand daran z.B. am nächsten Tag ein neues Konto zu eröffnen. Hinzu kommt, dass eine unbegründete Eidesstattliche Versicherung nur alle drei Jahre vom Gläubiger veranlasst werden darf, es sei den der Gläubiger hat einen begründeten Verdacht, dass sich Deine Vermögensverhältnisse verändert haben. Du hättest also noch etwa zwei Jahre in denen die Möglichkeit besteht, dass Dein Gläubiger nichts von dem neuen Konto weiß. Eine Alternative zur Prepaid-Karte ist ein so genanntes Guthabenkonto. Es wird von manchen Banken angeboten und hat keine Überziehungsmöglichkeiten. Gruß von Tobias