Frage:
Hallo , ich habe derzeit eine offene Forderung von ca 700 Euro die vom Gläubiger 3 fach angemahnt wurde . Da ich nicht reagiert habe wurde es an ein Inkassobüro geleitet. Dort stehe ich derzeit beim 2.Schreiben ! Das nächste wird wohl das gerichtliche Mahnverfahren sein! Meine Frage : Ich habe hier gelesen das vom gerichtlichen Mahnverfahren bis Vollstreckungstitel ca 4 Wochen vergehen! Ist es eigentlich noch möglich nach dem Schreiben vom gericht in diesen 4 Wochen eine Ratenzahlung zu vereinbaren um den Gerichtsvollzieher Besuch zu vermeiden (was ich umbedingt will) . Oder muß ich spätestens jetzt mich beim Inkasso melden um den Gerichtsvollzieher zu vermeiden? Wieviel Tage vergehen von Inkassofrist bis Schreiben vom Gericht ungefähr?? Wenn ich INkassogebühr von ca 80 Euro bezahlen muß , wieviel wird der gerichtliche Mahnbescheid noch ungefähr kosten?? Bitte keine Ratschläge von Sofort Kontakt Aufnehmen usw . Mich würde einfach mal aus Neugierde interessieren wann eine Ratenzahlung ohne Gerichtsvollzieher als Letztes noch möglich ist ! danke
Antwort:
Hallo, Du kannst jederzeit eine Ratenzahlung vereinbaren. Wann ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird liegt im Ermessen des Gläubigers bzw. des Inkassobüros (keine zeitlichen Fristen bei der Einleitung eines Mahn- oder Vollstreckungsverfahren). Allerdings gibt es Fristen bei einem Widerspruch. Ebenso kann Dir nach einem zugestellten Vollstreckungsbescheid dein Gläubiger einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Einen Besuch vom Gerichtsvollzieher kannst Du nur vermeiden, indem Du eine Vereinbarung z.B. über eine Ratenzahlung mit dem Inkassobüro triffst. Die entstehenden zusätzlichen Kosten hängen von der Höhe der Forderung ab. Gruß von Tobias