FAQ - die häufigsten gestellten fragen

Ich kann meine Schulden nicht mehr zahlen. Ich habe kein Geld mehr. Ich dreh bald durch. Muss ich jetzt in das Gefängnis?

Zunächst einmal müsstest du klären, ob deine Schulden überhaupt strafrechtliche Verbindlichkeiten sind, die zur Haft führen können. Die meisten Schulden entstammen dem Zivilrecht und führen üblicherweise nicht zu einer Freiheitsstrafe.

Lies unsere rechtlichen Informationen zu Haftungsfragen, strafrechtliche Haftung und zivilrechtliche Haftung oder poste hier, welche Art von Schulden dir im Genick sitzen.
     

Ich konnte die Handyrechnung (kann auch Kreditrate, Warenkaufrechnung, Mitgliedsgebühr, Privatschuld, Versicherung o.ä. sein) nicht zahlen. Wie geht es weiter?

Wenn du noch nicht volljährig bist, lies bitte unter Haftungsfragen weiter. Bist du volljährig, werden – wenn dir dein Gläubiger nicht schon Mahnbriefe geschickt hat – solche in der nächsten Zeit kommen. Am besten antwortest du auf diese mit einer kurzen Entschuldigung und begründest, warum du zurzeit nicht mehr zahlen kannst (keine Romane schreiben). Bist du nur in einer kurzfristigen Zahlungsschwierigkeit, z.B. weil dein beantragtes Arbeitslosengeld noch nicht bewilligt wurde, kannst du bei den Gläubigern eine Zahlungspause (Stundung) erbitten. Wenn du dauernd schon am Limit lebst, solltest du einen Haushaltsplan machen und bei einer Unterdeckung bei Schuldenregulierung weiterlesen. Danach machst du am besten einen Termin bei einer der für deinen Wohnbezirk zuständigen Schuldnerberatungsstellen.

Müssen meine Eltern oder Verwandten für meine Schulden aufkommen?

Sofern du volljährig bist, müssen Eltern und Verwandte nicht für deine Schulden aufkommen. Bist du noch Jugendlicher oder Kind müssen deine Eltern nur im Rahmen der Aufsichtspflicht für dich einstehen. Weiteres steht hier unter " Haftungsfragen".

Die Telefongesellschaft schickt mir Mahnschreiben, droht mit Anwalt und hat den Anschluss gesperrt. Was soll ich jetzt tun?

Wenn du noch nicht volljährig bist, lies bitte unter Haftungsfragen weiter. Bist du volljährig, musst du jetzt mit einem gerichtlichen Mahnverfahren rechnen. Wenn dein Geld ausreicht, um noch Ratenzahlungen zu machen, kannst du versuchen solche Raten mit der Telefongesellschaft auszuhandeln. Diese ist aber nicht verpflichtet, eine solche auch zu gewähren. Telefonieren kannst du noch immer über den Erwerb einer Prepaidkarte mit dem Handy. Lies die Informationen über gerichtliche Mahnverfahren in dem Kapitel "Rechtliche Infos“.

Ich hatte für meine Schulden Raten ausgehandelt, die ich nicht einhalten konnte. Jetzt will der Gläubiger ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren einleiten. Was passiert jetzt mit mir?

Du wirst vom Gericht einen gerichtlichen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid erhalten. Bis nach dem Vollstreckungsbescheid der Gerichtsvollzieher kommt, dauert es ca. 4 Wochen (lese auch hierzu die Informationen über gerichtliche Mahnverfahren im Kapitel "Rechtliche Infos“).

Hilfe, der Gerichtsvollzieher kommt. Als er geklingelt hat, habe ich nicht aufgemacht. Jetzt hat er eine Nachricht dagelassen, dass er beim nächsten Mal die Türe aufbricht. Was kann ich dagegen machen?

Gegen den Gerichtsvollzieherbesuch kannst du – außer sofort deine Schulden zu zahlen – nichts tun. Wenn du nicht aufmachst, hat der Gläubiger das Recht, einen Durchsuchungsbeschluss beim Gericht zu beantragen und die Wohnungstüre mit Gewalt für den Gerichtsvollzieherbesuch aufbrechen zu lassen. Was der Gerichtsvollzieher darf, steht unter "Gerichtsvollzieher" und "Sachpfändung".

Ich habe Mist gebaut und ein Strafverfahren am Hals. Was kommt da auf mich zu?

Was auf dich zukommt, hängt von der Art deines Delikts, deinem Alter, deinem Einkommen und deiner sozialen Situation ab. Lies die nach strafrechtliche Haftung folgenden Kapitel der Rechtsinfos. Weitere Informationen erhälst du über eine Beratung beim Rechtsanwalt oder bei der Jugendgerichtshilfe deines örtlichen Jugendamts. Allerdings gibt es in selbst verursachten Strafsachen keinen Beratungshilfeschein. Diesen gibt es nur im außerprozessualen Verfahren, und auch da nicht mehr nachdem bereits Anklage erhoben worden ist.

Ich wurde zur eidesstattlichen Versicherung bestellt. Muss ich hingehen und welche Folgen hat das für mich?

Du musst den Termin zur eidesstattlichen Versicherung (EV) zwingend wahrnehmen. Wenn du krank bist, kannst du mit einem ärztlichen Attest eine Verschiebung des Termins erhalten. Weitere Informationen über die Folgen der EV findest du unter Eidesstattliche Versicherung (EV)

Beim Internetsurfen muss ich mir einen Virus oder Dialer eingefangen haben. Jetzt haben meine Eltern eine riesige Telefonrechnung. Was muss ich tun?

Versuche nicht, den Dialer oder sonstigen Störer vom Computer zu löschen, bevor du nicht als Beweis eine Kopie (Backup) der gesamten C-Festplatte des Computers mit dem Betriebssystem und der Registry auf CD-ROM gezogen hast. Gegenüber der Telekom erklärst du bzw. deine Eltern schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) die strittigen Kosten nicht anzuerkennen und erbittest von der Telekom eine entsprechend aufgeschlüsselte Abrechnung (wenn ihr keinen Einzelverbindungsnachweis habt). Daraufhin erbittest du bzw. deine Eltern die Mitteilung, wer die Kosten in Rechnung gestellt hat. Die normalen, von euch anerkannten Telefonkosten solltet ihr überweisen. Sollte die Firma, für welche die Telekom das Geld einzieht, im Anschluss mit Klage drohen, oder die Telekom versuchen den Anschluss zu sperren, hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du unter http://www.dialerschutz.de und http://www.internetfallen.de/Dialer/dialer

Ich bin wieder mal beim Schwarzfahren erwischt worden. Die 40,- € Strafgebühr hatte ich nicht. Die Kontrolleure haben meine Adresse aufgenommen. Was passiert jetzt?

Wenn die Fahrscheinkontrolleure deine früheren Schwarzfahrten und deine Adresse zuvor nicht schon einmal aufgenommen haben und du jetzt erstmalig namentlich bekannt wirst, wirst du eine zivilrechtliche Forderung (Strafgebühr und Bearbeitungsgebühren) des Verkehrsbetriebs erhalten, welche bei Nichtzahlung zivilrechtlich verfolgt werden kann. Bist du noch Kind (bis 14 Jahre), kann die Forderung auch an deine Eltern oder Sorgeberechtigten gestellt werden. Lies in den Rechtsinfos die Abschnitte über gerichtliche Mahnverfahren und Haftungsfragen. Bei registrierten, häufigeren Schwarzfahrten (ab dem dritten mal) kann dich die Verkehrsgesellschaft auch strafrechtlich anzeigen. Lies die nach strafrechtliche Haftung folgenden Kapitel der "Rechtsinfos".

Weil mein Konto überzogen ist, zahlt mir die Bank kein Geld mehr aus. Wie kann ich jetzt Lebenshaltung und Miete bezahlen? Es sind schon Mietrückstände vorhanden und der Vermieter droht mit Rausschmiss.

Gehen nur Sozialleistungen. z.B. BaföG, Sozialgeld oder Kindergeld auf dem überzogenen Konto ein, dann muss die Bank dir diese innerhalb von sieben Tagen auszahlen, da die Bank ansonsten gegen das Aufrechnungsverbot verstößt. Weigert sich die Bank, kannst du dir Hilfe beim Rechtsanwalt holen, welcher gegen die Bank eine einstweilige Anordnung beim Gericht erlassen kann. Wenn auf deinem Konto andere Einnahmen, z.B. Unterstützung durch Verwandte, Auszubildendenvergütung eingehen, dann hilft nur der Wechsel der Bank und Eröffnung eines neuen Kontos. Wenn der Vermieter sich nicht auf Ratenzahlungen zum Ausgleich des Mietrückstands einlässt und auf eine Kündigung besteht, kann dir dein zuständiges Sozialrathaus (Jugend- und Sozialamt) auf Antrag auch einen Kredit zum Wohnraumerhalt zur Verhinderung von Obdachlosigkeit gewähren, wenn du keine andere Wohnmöglichkeit, z.B. bei deinen Eltern mehr hast.

Ich habe aus reiner Gefälligkeit für einen Verwandten (Freund, Freundin, Bekannten) vor zwei Jahren ein Geschäft angemeldet. Jetzt bekomme ich merkwürdige Post vom Finanzamt und anderen Stellen. Wie komme ich aus der Sache raus?

Du bist in ernsthaften Schwierigkeiten! Wirf die "merkwürdige Post" keinesfalls weg, auch wenn dir dein Verwandter (Freund, Freundin, Bekannter) erklärt haben, die Sache sei von ihnen erledigt worden. Vereinbare umgehend einen Termin mit einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt. Suche bis zum Termin alle Unterlagen zusammen und versuche dich zu erinnern, bei welcher Gelegenheit und wann und wo du welches Geschäft angemeldet hast. Erinnere dich daran, was du selbst in der Zeit der Geschäftsanmeldung gemacht hast (z.B. Ausbildung, Wehrdienst o.Ä.). Versuche bei deinem früheren Verwandten (Freund, Freundin, Bekannten) herauszubekommen, ob das Geschäft noch besteht und ob er dir die Geschäftsunterlagen (Steuerbescheide, Steuererklärungen, Rechnungen, Einnahmen) zur Verfügung stellt. Nimm diese Daten zur Beratung mit, desgleichen Nachweise über dein aktuelles Einkommen.

Ich habe gehört, nach sieben Jahren wäre man seine Schulden los. Wie geht das?

Die Schulden können dir als Volljährigem durch ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erlassen werden, wenn du 6 Jahre deine monatlich pfändbaren Beträge an einen persönlichen Insolvenzverwalter abführst, evtl. vorhandenes Vermögen einsetzt und deine Obliegenheitspflichten erfüllst. Das gilt auch dann, wenn du zurzeit aufgrund deines Einkommens keine oder nur geringe pfändbare Beträge hast. Die Gerichtskosten können auf Antrag hin gestundet werden. Vor einem gerichtlichen Verfahren muss im Verbraucherinsolvenzverfahren versucht werden, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erreichen. Beratung über Insolvenzverfahren und Vergleichsverhandlungen führen anerkannte Insolvenzberatungsstellen und Rechtsanwälte durch.

Der Kosmetikerlehrgang (Fitnessclub, Schreibkurs, Buchclub, Versicherung, u.ä.) hat mir nicht gefallen. Wie komme ich aus dem Vertrag raus?

Die Kündigungsfristen für eine fristgemäße Kündigung ersiehst du aus deinem jeweiligen Vertrag. Du solltest immer schriftlich, am besten mit Rückscheineinschreiben kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus einem besonderen Grund möglich. Pures "Nichtgefallen" ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Ist allerdings auf Seiten deines Vertragspartners eine von ihm verschuldete Störung der Geschäftsgrundlage gegeben, z.B. weil die Sanitäranlagen des Fitnessclubs total verdreckt sind, Kurse ausgefallen sind, oder bestellte Bücher nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurden, so kannst du, am besten nach wiederum schriftlicher Anmahnung, fristlos kündigen. Allerdings musst du deinem Vertragspartner die Gelegenheit geben, die Sache zu beheben (nachzubessern) und darfst nicht sofort durch Nichtzahlung aus dem Vertrag aussteigen. Wie oft und wie lange du mahnen musst und eine ggf. Kündigung bei Nichtbeachtung androhen musst, richtet sich nach der Schwere der Störung. Bei einer schwer verdreckten Dusche im Fitnessclub, Ungeziefer o.Ä. reicht eine einmalige Mahnung und Fristsetzung zum Monatsende allemal aus. Für den Streitfall solltest du allerdings Beweise (Fotos, Zeugen u.Ä.) sichern. Bei leichteren Verstößen, z.B. Kursleiter kommt zu spät, solltest du dich erst dann zur Kündigung entschließen, wenn trotz deiner Mahnung keine Verbesserung eingetreten ist. Auch hier solltest du Beweise sichern (Datum, Dauer der Verspätung etc.). Bei vielen Versicherungen (nicht bei Lebensversicherungen, Krankenversicherungen) kannst du neben der fristgemäßen Kündigung auch dann kündigen, wenn ein so genannter Leistungsfall eingetreten ist, z.B. Unfallschaden. Dieses gilt sowohl wenn die Versicherung die Leistung (den Unfallschaden) übernommen und bezahlt hat, als auch wenn sich die Versicherung mit Verweis auf das "Kleingedruckte" geweigert hat, für den gemeldeten Schaden aufzukommen.

Wo bekommt man einen Umschuldungskredit?

Kredite gewähren üblicherweise Banken und Sparkassen, wenn deine SCHUFA-Auskunft nicht belastet ist und du über ausreichendes Einkommen verfügst, den Kredit zurückzuzahlen. Auch von Arbeitgebern, Stiftungen, Freunden und Verwandten kann man versuchen, sich Geld zu leihen. Vorsicht ist hingegen vor Kredithaikrediten und Schuldenregulierung per Kleinanzeige angebracht. Da der Umschuldungskredit natürlich neue Zinsen kostet, ist eine Umschuldung nur dann sinnvoll, wenn der Zinssatz des Umschuldungskredits wesentlich günstiger ist, als die Zinsen der alten Schulden und du mit dem Bezahlen für den Umschuldungskredit nicht vom Regen ins Gewitter kommst. Die Zinsen und tatsächlichen Kosten des Kredits werden mit dem so genannten effektiven Jahreszins verglichen. Angaben wie "mtl. Belastung nur xxx €" oder "nur xxx Monatszins" sagen nichts darüber aus, wie viel der Kredit tatsächlich kostet. Der effektive Jahreszins muss im Kreditvertrag ausgewiesen sein.

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