Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren ist das Mittel der letzten Wahl zur Schuldenregulierung zivilrechtlicher Forderungen, wenn alle anderen Möglichkeiten scheitern. Die Schulden können durch ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erlassen werden. Wenn du 6 Jahre deine monatlich pfändbaren Beträge an einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abführst, evtl. vorhandenes Vermögen einsetzt und auch sonst mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeitest, wirst du vom Rest deiner Schulden befreit. Das gilt auch dann, wenn du aufgrund deines geringen Einkommens keine oder nur geringe pfändbare Beträge hast. Die Gerichtskosten können auf Antrag hin gestundet werden. Vorab eines gerichtlichen Verfahrens muss im Verbraucherinsolvenzverfahren versucht werden, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erreichen. Vergleichsverhandlungen müssen von anerkannten Schuldnerberatungs- stellen oder Rechtsanwälten bestätigt werden.

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