Ein Rechtsanwalt kann dich nicht nur bei einem anstehenden Prozess vertreten, sondern auch ausserprozessual beraten und vertreten. Wenn du in einer bestimmten Sache z.B. Mietrecht oder Arbeitsrecht einen Anwalt brauchst, solltest du nicht ohne Kenntnis zum nächsten Anwalt um die Ecke gehen, sondern einen für dein Problem spezialisierten Anwalt aufsuchen. Auskünfte erteilt in Frankfurt am Main der Frankfurter Anwaltsverein Tel.069/ 282669 (Rechtsauskunftsstelle) oder die örtliche An- waltskammer deiner Kreisstadt. Auch im Telefonbuch in den gelben Seiten finden sich unter "Rechtsanwälte" Angaben über das jeweilige Fachgebiet der Anwaltskanzlei.
Ein Anwalt arbeitet nicht umsonst und kostet sowohl im ausserprozessualen Bereich, wie auch vor Gericht Geld. Kannst du einen Anwalt nicht zahlen, weil du keine Rechtsschutzversicherung hast und z.B. als Azubi zu wenig verdienst, kannst du beim örtlichen Amtsgericht in Frankfurt am Main (Gebäude B) dir einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Dieser ist so etwas wie ein Krankenschein für einen Rechtsanwalt. Der Anwalt deiner Wahl kann dann mit dem Beratungshilfeschein beim Staat abrechnen. Für den Beratungshilfeschein brauchst du neben deinem Ausweis einen Nachweis über deine geringen oder fehlenden Einkünfte (z.B. Arbeits- losengeldbescheid) und am besten ein Schriftstück um was für eine Sache es sich handelt (z.B. Kündigung deines Vermieters).
Wenn man deine Sache für sinnvoll erachtet, erhälst du am gleichen Tag den Beratungshilfeschein. Aber Achtung – nicht alle Anwälte sind bereit, über einen Beratungshilfeschein abzurechnen. Frage beim ersten Kontakt beim Anwalt nochmal eindeutig nach, ob er dich auch nur mit dem Beratungshilfeschein vertritt. Zu beachten ist ausserdem, dass es in Strafsachen nur Beratungshilfe gibt, so lange sich die Sache noch in der Phase der Ermittlung befindet und noch keine Anklage erhoben worden ist.
