Die Staatsanwaltliche Prüfung beruht auf dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlung. Der Staatsanwalt entscheidet, ob er auf der Basis der polizeilichen Berichte gegen dich Anklage erheben will, oder die Sache z.B. wegen Geringfügigkeit fallen lässt. Kannst du eine zwischenzeitliche Wiedergutmachung deiner Schuld nachweisen, kann dein Rechtsanwalt hier noch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, bevor es zu einer gerichtlichen Klageerhebung kommt.
Die polizeiliche Ermittlung wird im Zusammenhang mit der Suche nach dem Schuldigen einer Straftat durchgeführt. Sofern du nicht in Haft zur Sache verhört worden bist, erhälst du eine Ladung, um auf dem zuständigen Kommissariat deine Aussage zu machen. In der Ladung steht, ob man dich als Zeugen oder als Beschuldigten vernehmen will. Als Zeuge solltest du einer Ladung zur Aussage nachkommen. Wenn du nicht erscheinst, kann gegen dich ein Zwangsgeld oder gar Erzwingungshaft angeordnet werden. Nicht Aussagen musst du als Zeuge gegen nahe Verwandte oder Verlobte. Als Beschuldigter kannst du deine Aussage verweigern und musst dich nicht selbst belasten. Du bist lediglich verpflichtet, Angaben zu deiner Person (Name. Adresse, Beruf) zu machen und bist nicht verpflichtet auf die Ladung zu erscheinen. Ob dieses jedoch sinnvoll ist, solltest du mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprechen. Die Möglichkeiten der Schuldnerberatung oder dieser Website sind hier erschöpft.
