Verjährung bedeutet, dass eine Forderung nach einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann. Die meisten Forderungen verjähren regelmässig nach drei Jahren zum Ablauf des Jahres. Titulierte Forderungen verjähren aber erst nach 30 Jahren. Daher erklärt sich auch die Hast mit der Handyfirmen oder Banken das Mahnverfahren einleiten, auch wenn du Ihnen versprochen hast, in einem Jahr alles bis zum letzten Cent zurückzuzahlen.
Leider wird die Verjährung auch durch jede Zahlung die du leistest unterbrochen. Die Bitte um eine Zahlungspause (Stundung) unterbricht die Verjährung ebenso, wie ein Vollstreckungsversuch (z.B. Gerichtsvollzieherbesuch). Um die ganze Sache endgültig kompliziert zu machen, geschieht die Verjährung auch nicht automatisch. Du musst die Verjährung als Einrede dem Gläubiger auch noch zur Kenntnis bringen. Wenn du das Gefühl hast, dass eine sehr alte Forderung an dich gestellt wird, die noch nicht von einem Gericht mit Vollstreckungsbescheid oder Urteil festgestellt wurde, solltest du dich bei einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle über eine mögliche Verjährung der Schuld beraten lassen.
