Das gerichtliche Mahnverfahren ist die häufigste Methode, mit welchem der Gläubiger im Zivilrecht versucht, seine Forderung gerichtlich festschreiben zu lassen und von dir mit Hilfe des Gerichts Geld zu erhalten. Nachdem du vom Gläubiger oder dessen Vertreter (Anwalt und/oder Inkassodienst) ein paar Wochen mit bösen Mahnbriefen zur Zahlung gedrängt wurdest, beantragt der Gläubiger den Erlass eines Mahnbescheids gegen dich. Dieser wird dir mit Zustellungsurkunde vom Mahngericht zugestellt. Im Mahnbescheid steht, wie viel genau der Gläubiger von dir jetzt will. Stimmt die Forderung nicht, z.B. weil du sie schon bezahlt hast, oder weil der Gläubiger zu viele Zinsen verlangt, kannst du den Vordruck "Widerspruch" ausfüllen und an das Gericht zurückschicken. Danach gibt es einen richtigen Prozess bei dem ein Richter mit Zeugen, Anwälten usw. entscheidet, wer jetzt recht hat. Lass dich vor einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung beraten, ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, damit du beim Verlieren des Prozesses nicht noch die Prozesskosten am Hals hast. Einen Widerspruch zu machen, wenn die Forderung im Mahnbescheid stimmt, nur weil du nicht zahlen kannst, ist unsinnig.
Circa vier Wochen nach dem Mahnbescheid kommt vom Gericht wieder mit Zustellungsurkunde als Beweis der sogenannte Vollstreckungsbescheid, welcher bis auf die Überschrift genauso aussieht wie der Mahnbescheid. Wenn der Vollstreckungsbescheid bei dir angekommen ist, hat der Gläubiger einen sogenannten Titel, welcher erst nach 30 Jahren der Verjährung unterliegt. Mit diesem Titel kann dir der Gläubiger jetzt den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken.
